Kinder- & Jugendschutz
Auf dieser Seite stellen wir Ihnen eine Auswahl von Informationen und Unterlagen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zur Verfügung.
Auf dieser Seite stellen wir Ihnen eine Auswahl von Informationen und Unterlagen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zur Verfügung.
Ziel des deutschen Jugendschutzgesetz (JuSchG) ist es Kinder (bis 14 Jahre) und Jugendliche (zwischen 14 und 18 Jahre) in untertschiedlichen Bereichen der Öffentlichkeit, sowie im Bereich von Medien vor schädlichen Einflüssen zu schützen.
Über diesen Link kommen Sie zur aktuellen Gesetzesfassung.
Zur besseren Verständlichkeit des Gesetztes hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Broschüre „Jugendschutz – verständlich erklärt“ erstellt.
Wie funktioniert ein Bündnis? Wie erreiche ich Kinder und Jugendliche? Was fördert die Qualität von „Kultur macht stark“-Projekten? Hier gibt es Tipps aus der Praxis für die Praxis.
© BMBF, Kultur macht stark
Die nachstehenden Organisationen unterstützen Sie gerne bei Weiterentwicklung im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes.
Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM)
Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch
Themis-Vertrauensstelle gegen sexuelle Belästigung und Gewalt
Projekt „Start2Act“ der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ)
Um einen ordentlichen Schutz der Kinder- und Jugendlichen in Ihren Projekten zu gewährleisten, empfehlen wir Ihnen ein Konzept zu entwickeln bzw. zu verwenden. So sind Sie im Ernstfall richtig vorbereitet. Unterstützende Unterlagen wie Beispiele von Verhaltenkodexen oder Notfallplänen finden Sie rechts bei den Formulare & Vorlagen und den anderen Unterlagen. Weitere Informationen zu diesem Thema bekommen Sie über die nachstehenden Links.
Landesfachstelle Prävention sexualisierte Gewalt NRW
Fortbildungsinstitut für die pädagogische Praxis (FIPP e. V.)
Landesvereinigung kulturelle Kinder- und Jugendbildung Sachsen-Anhalt
Schutzkonzept: Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ)
Warum gibt es erweitertes Führungszeugnis?
Da der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung zu den grundlegenden Aufgaben des Staates zählt, wurden bereits 1998 die Regelungen für die Aufnahme von geringfügigen Verurteilungen in Bezug auf Kindesmissbrauch in Führungszeugnisse verschärft. Die Einführung des erweiterten Führungszeugnisses im Jahr 2010 war ein weiterer wichtiger Baustein für einen verbesserten Kinder- und Jugendschutz. Dabei hat der Gesetzgeber eine sorgfältige Abwägung der unterschiedlichen Interessen vorgenommen: das Interesse der Öffentlichkeit an den Eintragungen, aber auch das Interesse der Verurteilten an ihrer Wiedereingliederung.
Ein erweitertes Führungszeugnis benötigen vor allem Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen (z. B. an Schulen oder im Sportverein). Dieses enthält auch Eintragungen, die in besonderer Weise für die Eignungsprüfung für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen von Bedeutung sind.
© Bundesamt für Justiz
Wo bekommt man ein Führungszeugnis?
Kostet das erweiterte Führungszeugnis etwas?
Ja, ein Führungungszeungis kostet 13,00€ (Stand 12.09.2024). Es gibt jedoch die Möglichkeit von der Gebühr befreit zu werden. Die Grundenlagen für die Befreiung finden Sie in diesem Merkblatt. Zudem finden Sie rechts bei den Formulare & Vorlagen eine Vorlage für den Antrag auf ein kostenfreies Führungszeugnis bei der Meldebehörde.
Weitere Informationen zum erweiterten Führungszeugnis finden Sie bei den FAQs des Bundesamt für Jusitz.
Die folgenden Unterlagen wurden vom Projekträger des Programms „Kultur macht stark“ zur Verfügung gestellt:
Beispiel: Notfallplan (Verband deutscher Musikschulen)
Beispiel: Notfallplan (Deutsche Sporthochschule Köln)
Beispiel: Notfallplan (Paritätischen Jugendwerk NRW)
Beispiel: Verhaltenskodex (Paritätischen Jugendwerk NRW)
Beispiel: Verhaltenskodex (Verband deutscher Musikschulen)
Beispiel: Verhaltenskodex (bistum aachen)
Beispiel: Verhaltenskodex (voja)
Die folgenden Unterlagen stammen nicht vom Projektträger.
Obentrautstr. 72
10963 Berlin
Tel. +49 30 – 896 838 132
Fax: +49 30 – 896 838 130
E-Mail: meinland[at]tgd.de