Eine Jury entscheidet über die Förderfähigkeit der Anträge, die bei der TGD im Zuge der fünften Ausschreibung eingereicht wurden. Maximaler Bewilligungszeitraum: 01.01. bis 31.10.2020. Berechtigte Antragsteller: juristische Personen (e.V., GmbH, gGmbH, etc.) aus allen Bundesländern außer Berlin. Anträge für die Folgejahre sind erst ab 2020 möglich.
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